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Die Netznutzungsabrechnung kurz erklärt

Ziele und Kontext

Der Prozess beschreibt die Kommunikation zwischen dem Netzbetreiber (NB) und dem Lieferanten (LF) zur Abrechnung einer Netznutzung sowie der automatisierten Reklamation. Erst wenn die Netznutzungsabrechnung positiv beantwortet und geprüft wurde, wird diese vom Lieferanten beglichen. Der Initiator des INVOIC-Prozesses ist somit der NB und der Empfänger ist der Lieferant.

Übersicht

Der INVOIC-Prozess wird in tabellarischer Form im Wesentlichen wie folgt zusammengefasst:

ProzesszielDer NB ist informiert, dass der LF die Netznutzungsrechnung akzeptiert.
Use-Case-BeschreibungDer Prozess beschreibt die Kommunikation zwischen NB und LF zur Abrechnung der Netznutzung und ggf. dem automatisierten Reklamationsfall. Eine Rechnungskorrektur umfasst immer eine Stornorechnung und eine neue Rechnung.

Insbesondere in den nachfolgend genannten Fällen kann eine Jahresrechnung korrigiert oder ergänzt werden, ohne dass dies durch Stornierung erfolgt:

- Änderung der Konzessionsabgabe durch Einreichung eines Testates: Prüfung des Grenzpreisvergleichs nach KAV
- Korrektur der Netzentgelte Strom aufgrund individueller Vereinbarung für atypische und energieintensive Netznutzung nach StromNEV
- Korrektur der Netzentgelte Strom aufgrund individueller Vereinbarung für singuläre Netznutzung nach StromNEV
- KWKG-Umlage
- Offshore-Netzumlage.

In diesen Fällen kann eine separate, entsprechend gekennzeichnete Rechnung gestellt werden, in der die für das Abrechnungsjahr zu viel oder zu wenig gezahlten Entgelte korrigiert und gemäß Testat, individueller Vereinbarung oder Nachweis erhoben werden. Diese Rechnung hat sich eindeutig auf die Jahresrechnung zu beziehen, deren Position bzw. Positionen sie korrigiert.
Rollen- NB
- LF
VorbedingungDie aktuellen Netznutzungsentgelte sind vom NB veröffentlicht und wurden im Rahmen des Use Cases „Übermittlung Preisblatt NB an LF“ in Preisblatt 1 an den LF übermittelt.

- Die Zuordnung der vom LF angemeldeten Marktlokationen wurde vom NB bestätigt.
- Die Netznutzungsrechnung enthält nur Positionen, die als Artikel-ID im Preisblatt 1 enthalten sind3 oder als Zu-/Abschlag zu einer Artikel-ID des Preisblatts 1 des NB vorab im Rahmen der Stammdatenprozesse übermittelt wurden.
- Die für die Netznutzungsabrechnung notwendigen Informationen wurden über die Stammdatenprozesse übermittelt.
- Die Abrechnung der Netznutzung ist fällig (Turnus-, Abschlags oder Schlussrechnung bzw. ereignisgesteuert).
- Der Lieferschein wurde vorher übermittelt (außer bei Abschlagsrechnungen) und im Fall der Ablehnung mit konkretem Grund durch den LF wurde die Reklamation vom NB entkräftet.
- Der LF ist Zahler der Netznutzung.
Nachbedingung im ErfolgsfallDer LF wird die vom NB gestellte Netznutzungsabrechnung bezahlen.
Nachbedingung im Fehlerfall
Fehlerfälle- Die Netznutzungsrechnung enthält Positionen, die nicht als Artikel-ID im Preisblatt 1 des NB enthalten sind oder als Zu-/Abschlag zu einer Artikel-ID des Preisblatts 1 des NB vorab im Rahmen der Stammdatenprozesse übermittelt wurden.
- Die für die Netznutzungsabrechnung notwendigen Informationen wurden nicht über die Stammdatenprozesse übermittelt.
- Die für die Netznutzungsabrechnung notwendigen Informationen wurden über die Stammdatenprozesse übermittelt, wurden jedoch in der Netznutzungsrechnung nicht entsprechend berücksichtigt.
- Die Abrechnungsenergiemengen/ Leistungswerte der Netznutzungsrechnung entsprechen nicht denen des Lieferscheins.
- Der in der Netznutzungsrechnung angegebene Preis einer Artikel-ID entspricht nicht dem im Preisblatt 1 des NB angegebenen Preis der entsprechenden Artikel-ID.
Weitere Anforderungen- Der Fall einer reklamierten oder sich als falsch erweisenden Netznutzungsrechnung (Storno der ursprünglichen Rechnung wird ohne vorherige Reklamation des LF oder auf Grund einer vorherigen Reklamation des LF durchgeführt) stellt einen Teil des Regelprozesses dar und muss abgesehen von Klärungen vollumfänglich automatisch abgewickelt werden. Im Reklamationsfall kommt das sog. „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ zur Anwendung, nach dem eine Rechnung entweder vollumfänglich als richtig akzeptiert oder vollumfänglich abgelehnt wird. Im Fall einer sich falsch erweisenden Netznutzungsrechnung (Storno der ursprünglichen Rechnung wird ohne vorherige Reklamation des LF oder auf Grund einer vorherigen Reklamation des LF durchgeführt) ist in diesem Zusammenhang auch der korrespondierende Lieferschein zu stornieren und ein korrigierter Lieferschein vor dem Versand der neuen Rechnung an den LF zu übermitteln, sofern die Korrektur der Abrechnungsenergiemengen/Leistungswerte notwendig ist. Die im Konfliktfall abzuwickelnden Prozesse im Rahmen des Forderungsmanagements bzw. Mahnablaufs sind nicht dargestellt und sind bilateral zu lösen.
- Die Netznutzungsrechnung kann eindeutig über eine Referenz dem zuvor ausgetauschten Lieferschein zugeordnet werden.
- Die Schlussrechnung/ Jahresrechnung weist nachvollziehbar alle enthaltenen Abschlagsrechnungen der Abrechnungsperiode unter Bezeichnung der Rechnungsnummer aus

Der grundsätzliche Abrechnungsprozess einer Netznutzungsabrechnung sieht wie folgt aus:

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