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Anforderungen an die Messwertkommunikation bei Stilllegung

Für eine marktkonforme Netznutzungsabrechnung müssen auch nach der physikalischen Stilllegung bis zur vertraglichen Stilllegung weiterhin Messwerte an den Markt kommuniziert werden.

Die Physikalische Stilllegung entspricht dem Ausbau des Geräts an der Messlokation. Die Vertragliche Stilllegung entspricht dem Ende des Netznutzungsvertrags der Marktlokation.

Zu bildende und zu versendende Messwerte

Zum Zeitpunkt der vertraglichen Stilllegung

  • Der Ausbauzählerstand des Geräts muss zum Vertragsende übermittelt werden.

Für den Zeitraum zwischen physikalischer Stilllegung und Vertragsende muss der MSB folgende Messwerte bereitstellen:

  • Turnus Zählerstände
  • Den Vertragsendzählerstand zum Ende des Netznutzungsvertrag
  • Null-Energiemengen
  • Lastgänge mit Nullwerten auf Ebene der Marktlokation
  • Lastgänge mit Nullwerten auf Ebene der Messlokation, sofern es sich um rechnerisch ermittelte Messaufbauten handelt

Da nach der physikalischen Stilllegung kein Strom mehr verbraucht oder erzeugt werden kann, müssen alle entstehenden Mengen Null sein bzw. alle Zählerstände vom Wert her dem Ausbauzählerstand des Geräts entsprechen.

Implementierung je Messsystem

kMS/mME Messlokationen

Für diese Messlokationen werden die Messwerte für den Stilllegungszeitraum automatisch durch die Ersatzwertbildung erzeugt und versendet. Dabei sind folgende Anwendungsfälle zu unterscheiden:

Kontinuierlicher Prozess bis Vertragsende

Wird ein Geräteausbau mit gesetztem Stilllegungskennzeichen durchgeführt und wurden nach dem Geräteausbau noch keine Messwerte versendet, erzeugt der Job Ersatzwerte der konventionellen/modernen Messlokationen und Marktlokationen erstellen täglich die erforderlichen Messwerte bis zum Vertragsende.

Dabei werden folgende Messwerte gebildet:

  • Je Turnuszeitpunkt und zum Ende des Netznutzungsvertrag wird ein Zählerstand mit dem Messwertstatus Wahrer Wert und der Menge des Geräteausbautages erzeugt.
  • Für kME-/mME-Lastgänge werden ab dem letzten wahren Messwert am Tag der Stilllegung bis zum Zählwerksende Lastgangwerte mit der Menge 0 gebildet.


Rückwirkende Stilllegung

Wird eine Messlokation rückwirkend stillgelegt, können bereits Messwerte kommuniziert worden sein. Nach Eingang des Geräteausbauzählerstandes werden die Zählerstand-Messwerte automatisch gemäß den oben beschriebenen Regeln korrigiert. Für kME-/mME-Lastgänge werden ab dem Stilllegungstag bis zum Ende des Zählwerks Lastgangwerte mit der Menge 0 erzeugt.

Ein manueller Eingriff durch den Anwender ist hierbei nicht erforderlich.

iMS-Messlokationen

Für iMS Messlokationen gibt es keine automatische Ersatzwertbildung

  • weder für Lastgänge
  • noch für Zählerstände nach dem physikalischen Stilllegungsdatum

Es ist eine manuelle Erfassung erforderlich

  • Die notwendigen Messwerte müssen durch den Anwender manuell erzeugt und eingespielt werden

Manuelle Erfassung von Lastgängen

Der Import von 0 Lastgängen ist für den Kanal ZFA und Format Excel möglich. Hier kann eine Musterdatei heruntergeladen werden

Manuelle Erfassung von Zählerständen

Für die manuelle Erfassung von Zählerständen nach dem physischen Stilllegungsdatum wurde der PowerShell Befehl New-CSImportZaehlerstandNachStillegung_3.1 erstellt. Dieser Befehl spielt ein Messwertbündel mit folgenden Default-Eigenschaften ins Messwertclearing ein:

  • Kanal NM 
  • Messwertstatus Ersatzwert
  • Ablesegrund Zwischenablesung
  • Freigabestatus plausibel 

Ein iMS Zählerstand kann wie folgt eingespielt werden:

$sessionToken = Request-SessionToken -ViewName Standard -ElementTypeName Mandant -ElementName NetzgMSBEttlingen -SystemUsages Produktiv
New-CSImportZaehlerstandNachStillegung_3.1 -SessionToken $sessionToken -Nutzungszeitpunkt "01.05.2026 00:00:00" -Messwertzeitpunkt "01.05.2026 00:00:00" -Wert "2950" -Zaehlpunktbezeichnung "DE007332474410000200210001000S001" -Zaehlernummer "1PPD3453" -Obiskennzahl "1-65:1.8.0" -KonfigurationsId "taf1DE007332474410000200210001000S001"

Keine Abgabe der Messwerte an die VA

Mit dem Physischen Ausbau des Gerätes sind die Abrechnungszählwerk, an denen die Zählerstände in der VA hängen, beendet. Daher werden Messwerte sowie Stornierungen nicht in der VA übergeben, wenn

  • der Nutzungszeitpunkt > Physisches Stilllegungsdatum + 1 Tag ist

Beispiel

Physikalische Stilllegung: Geräteausbau war am 29.04.2026 12:37

Vertragliche Stilllegung: Vertrag beendet zum 14.05.2026

Der Geräteausbauzählerstand kommt der VA und der Zählerstand für den 15.05.2025 ist manuell eingetragen oder wurde automatisch erzeugt. Dadurch sind die notwendigen Zählerstrände vorhanden:

Aus den oben vorliegenden Zählerstände werden folgende Energiemengen automatisch gebildet und versendet:

Sofern an der Messlokation Lastgangzählwerke vorhanden sind, sind für den Zeitraum vom 29.04.202612:45 Uhr bis zum 15.05.2026 00:00 Uhr Lastgangdaten mit dem Wert ‚0‘ zu übermitteln.

Übergabe an VA:

Ein Zählerstand mit Nutzungszeitpunkt 30.04.2026 würde noch an die VA übergeben werden.

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